Frage 19
Die Hinweise in den Bedienungsanleitungen, ein System nur eine bestimmte Zeit lang zu verwenden, sind Empfehlungen der Kindersitzhersteller.
Gesetzlich ist es nicht verboten, auch ältere Systeme einzusetzen, so lange diese nach den Prüfnormen ECE 44-03 oder 44-04 zugelassen wurden. Es kommt aber immer in erster Linie auf den Zustand des Sitzes an. Sie sollten jedoch keineswegs Systeme einsetzen, deren Vorgeschichte Sie nicht kennen. Oft fehlen bei gebrauchten Kindersitzen auch die Einbauanleitungen, so dass Fehler bei der Nutzung sehr wahrscheinlich werden.
Die ECE 44-03 trat 1995 in Kraft. Im Extremfall sind also nach dieser Norm zugelassenen Systeme inzwischen (Stand 2012) 17 Jahre alt und sollten deshalb nicht mehr verwendet werden.
Aktuell gekaufte Modelle entsprechen grundsätzlich alle der Prüfnorm ECE R 129.
AUSNAHME! Restbestände von Kindersitzen der alten Norm ECE 44-04 dürfen noch bis September 2024 abverkauft werden.
Besonders Systeme, die über ein eigenes Gurtsystem verfügen (Babyschalen, Gruppe 1 Sitze), sollten nicht länger als 5 bis 6 Jahre verwendet werden, da nach dieser Zeit die in den Kunststoffen enthaltenen Weichmacher sich herauslösen und die Materialien brüchig werden könnten.
Natürlich kommt es immer auf den tatsächlichen Zustand des Kindersitzes an.