Frage 23

 

Welche Kindersitze für behinderte Kinder?

 

Systeme für behinderte Kinder müssen gemäß der Dritten Verordnung über Ausnahmen von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften nicht den ECE-Prüfnormen sondern vielmehr dem "Stand der Technik" entsprechen.

 

Ein Arzt muss bescheinigen, dass ein herkömmliches, nach der ECE R 129 ECE R 44/03 oder 44/04 zugelassenes System für das Kind aufgrund dessen Behinderung nicht geeignet ist. Diese Bescheinigung darf nicht älter als vier Jahre sein, ist mitzuführen und auf Verlangen den zur Überprüfung berechtigten Personen auszuhändigen.

 

Dieses Attest ist allerdings nicht erforderlich, wenn das spezielle Kinderrückhaltesystem eine Labelung, wie hier dargestellt, trägt.