Frage 12
Das Kind ist schwerer als 36 kg aber weder 150 cm noch 12 Jahre alt.
Gemäß Etikett sind Kindersitze der Gruppe 3 nur bis 36 kg verwendbar.
Dabei handelt es sich jedoch nur um eine prüftechnische Angabe. Die gesetzliche Kindersitzbenutzungspflicht besteht auch für schwerere Kinder weiter und zwar bis zu einem Alter von 12 Jahren oder 150 cm Körpergröße. Wenn Ihr Kind also (Höhe / Breite) noch Platz in / auf dem Sitz hat, muss er weiterverwendet werden
Das angegebene Prüfgewicht von 36 kg darf durchaus überschritten werden. Das Sitzkissen oder die Rückenlehne haben ja keine eigentliche Haltefunktion, sie dienen
dazu, den Fahrzeuggurt kindgerecht zu führen. Die bei einem Unfall entstehende Energie wird von den Fahrzeuggurten aufgenommen. (vgl. auch www.autokindersitz.at / Bereich "Fragen & Antworten")
Im absoluten Ausnahmefall, wenn die Verwendung eines Sitzes aufgrund des Körpergewichts oder der Statur des Kindes nicht möglich ist, kann von der zuständigen
Verkehrsbehörde eine Ausnahme von der "Sitzbenutzungspflicht" erteilt werden.