Elektrokleinstfahrzeuge "E-Scooter"
Grünes Licht für E-Scooter
Seit dem 15.06.2019 gilt die Elektrokleinstfahrzeuge-Verordnung. Sie gilt für die elektrisch angetriebenen City-Roller, sogenannten Elektro-Roller oder E-Scooter.
Elektrokleinstfahrzeuge sind Kraftfahrzeuge i.S. Des § 1 Abs. 2 Straßenverkehrsgesetz (StVG), da sie über einen elektrischen Antriebsmotor verfügen. Deshalb gelten für sie die gleichen rechtlichen Rahmenbedingungen wie für andere Kraftfahrzeuge.
Die Fahrzeuge müssen folgende Merkmale aufweisen, um von dieser Verordnung erfasst zu werden:
Wo darf man fahren?
Auf Radwegen oder Radfahrstreifen oder wenn dies nicht vorhanden ist, auch auf der Straße. E-Scooter dürfen aber nicht auf Gehwegen und in der Fußgängerzone fahren.
Anforderungen an den Fahrer: